Statistik der Beratungsarbeit 2017

860 Beratungsfälle -- 1.473 Beratungsgespräche -- 285 Informationskontakte

 Im Berichtsjahr fanden 860 Erstberatungen statt, von denen auf die allgemeine soziale Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 634 Fälle entfielen und auf Konfliktberatungen nach § 5/6 SchKG 226 Fälle. Insgesamt wurden 1.473 Beratungs-gespräche geführt. Hinzu kamen 285 Informationskontakte (z. B. Telefonate mit Behörden, Menschen des sozialen Umfeldes, anderen Beratungseinrichtungen und Pfarrgemeinden).

 


1. Erstberatungen

 

Beratungen nach §2 SchKG


634


Beratungen nach §§ 5/6 SchKG


226


Beratungsfälle insgesamt


860





2. Gesamtberatungen

 

Beratungsgespräche nach §2 SchKG


1.241


Beratungsgespräche nach §§ 5/6 SchKG


232


Beratungsgespräche insgesamt


1.473

 

SchKG = Schwangerschaftskonfliktgesetz

Durch die Langzeiterkrankung einer Beraterin und durch die Schwangerschaft einer weiteren Beraterin sind die Beratungszahlen gesunken. Der Stellenumfang der Beraterinnen betrug 2017 im Durchschnitt nur 1,8 %. Das sind 0,6 % weniger als in den Vorjahren.


Anlass der Erstberatungen nach §2

 

Schwangerschaftsberatung


367


Familienplanungsberatung/Kinderwunsch/ Verhütungsberatung


98


Beratung vor, während u. nach pränataler Diagnostik


37


Nachgehende Beratung u. Begleitung nach Fehlgeburt und Totgeburt/ Abbruch/ plötzlichem Kindestod


13


Nachgehende Beratung und Begleitung nach Geburt


111


Sexualaufklärung/Sexualpädagogik


0


Sonstiges


8


Insgesamt
634

 

Sexualpädagogik


Anzahl der sexualpädagogischen Gruppenveranstaltungen

 

In der JVA Köln


8


In Schulen und Vereinen


68


Insgesamt


76

 

Insgesamt wurden 1.017 Personen erreicht.



Schwangerschaftskonfliktberatung

 Frauen haben oft viele, in ihren Augen gute Gründe, über einen Schwangerschaftsabbruch nachzudenken. Genau wie bereits 2016 steht an erster Stelle die Angst, wegen eines Kindes in einen finanziellen Notstand zu geraten, durch den sich der bisherige gesellschaftliche Status der Frau verschlechtern würde. Hinter der begründeten Angst vor Armut werden auch sehr häufig partnerschaftliche Probleme als Grund für eine ungewollte Schwangerschaft genannt. Die ablehnende Haltung des Partners oder das Fehlen einer festen Beziehung führen dazu, dass Frauen sich überfordert fühlen. Der Abschied von dem Idealbild einer Familie und die damit einhergehende Furcht vor Einsamkeit und Überforderung löst bei vielen Frauen massive Zukunftsängste aus.

Zunehmend viele Frauen haben auch das sogenannte „burn out“, sind völlig erschöpft und mitunter depressiv und können aus diesem Grunde ihre Arbeit nicht mehr ausüben. Sie fühlen sich häufig überfordert mit einer Schwangerschaft. Bei diesen Schwangeren ist eine engmaschige Betreuung sehr wichtig. Es erfordert auch das Einsetzen von Fachpersonal, wie zum Beispiel der Familienhebamme oder der Sozialpädagogischen Familienhilfe, um ein Leben mit Kind im eigenen Haushalt zu ermöglichen.

 

Konfliktgründe

 (Aufgeführt nach Häufigkeit)

    • finanzielle / wirtschaftliche Situation
    • körperliche/ psychische Verfassung
    • familiäre, partnerschaftliche Probleme
    • Wohnungssituation
    • Situation als Alleinerziehende
    • Kindesvater steht nicht zur Schwangerschaft/ zur Frau

Weitere Aufgaben unserer Beratungstätigkeit

Vergabe der Bundesstiftungsmittel „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“

EinenwesentlichenTeil unserer Beratungsarbeitnimmt dieVergabe vonBundesstiftungsmitteln „Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens“ in Anspruch. Von den gesamt 367 Frauen, die wir in der Schwangerschaft betreut und unterstützt haben, nahmen die Beratungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Bundesstiftungsmitteln „Mutter und Kind“ den größten Platz ein. Insgesamt wurden 271 Anträge bewilligt.

Die finanziellen Notlagen sowie die persönlichen Belange der hilfsbedürftigen Schwangeren und ihrer Familien werden in den Beratungsgesprächen sehr deutlich. Bedauerlicherweise reichen die Mittel der Bundesstiftung nicht aus, um allen Bedürftigen helfen zu können.

 

Verhütungsmittelfonds

2017 wurden 86 Anträge auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel gestellt.

Anspruchsberechtigt sind alle Kölner Arbeitslosengeld II- Bezieherinnen ab 20 Jahren.

2017 habenwir die verantwortliche Projektleitung für die beteiligten Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen übernommen.

Beratung zu Pränataldiagnostik

37 Erstberatungen fanden vor, während und nach pränataler Diagnostik 2017 statt. Hinzu kamen 13nachgehende Beratungen und Begleitungen von Frauen und Paaren nach einem Abbruch oder einer Fehl- bzw. Totgeburt.

Kinderwunschberatung

Die Anfragen nach einer Kinderwunschberatung sind massiv gestiegen. Hierzu nahmen die Beraterinnen an einer umfassenden beraterischen/therapeutischen Weiterbildung bei der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung e.V. (BKiD) teil. Nach einer Teilnahme von mindestens 420 Stunden erhält die Beraterin eine Zertifizierung und wird u.a. in die Liste der Beraterinnen der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung aufgenommen.

111 Frauen wurden nach der Geburt ihres Kindes weiterhin betreut. Dazu zählen auch die Beratungen zu Kinder- und Elterngeld, die immer mehr angefragt werden. Häufig werden die Frauen auch bei der Regelung von Rechtsansprüchen oder bei partnerschaftlichen Problemen unterstützt sowie auch bei Anträgen an das Jobcenter. Hinzu kommt, dass wir als Kooperationspartner im Netzwerk „Frühe Hilfen“ entsprechende Unterstützungsangebote an die Familien vermitteln können.

Über den Autor / die Autorin:
Annett Braß
Autor: Annett Braß
Verwaltung/Sekretariat (Leitung)
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